ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

A)

geltung, vertragsabschluss

die studio 10 gmbh (im folgenden "studio 10") erbringt ihre leistungen ausschließlich auf der grundlage der nachfolgenden allgemeinen geschäftsbedingungen. diese gelten auch für alle künftigen geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie bezug genommen wird.

abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende vereinbarungen mit dem kunden sind nur wirksam, wenn sie von studio 10 schriftlich (per briefpost oder e-mail) bestätigt werden.

allfällige geschäftsbedingungen des kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. eines besonderen widerspruchs gegen agb des kunden durch studio 10 bedarf es nicht.

sollten einzelne bestimmungen dieser allgemeinen geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die verbindlichkeit der übrigen bestimmungen und der unter ihrer zugrundelegung geschlossenen verträge nicht. die unwirksame bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem sinn und zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

die angebote von studio 10 sind freibleibend und unverbindlich. 

B)

leistungsumfang, auftragsabwicklung und mitwirkungspflichten des kunden

der umfang der zu erbringenden leistungen ergibt sich aus der leistungsbeschreibung im studio 10 gmbhvertrag oder einer allfälligen auftragsbestätigung durch studio 10, sowie dem allfälligen briefingprotokoll. nachträgliche änderungen des leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen bestätigung durch studio 10. innerhalb des vom kunden vorgegeben rahmens besteht bei der erfüllung des auftrages gestaltungsfreiheit durch studio 10.

alle leistungen von studio 10 (insbesondere alle vorentwürfe, skizzen, reinzeichnungen, bürstenabzüge, blaupausen, kopien, farbabdrucke und elektronische dateien) sind vom kunden zu überprüfen und binnen drei werktagen ab eingang beim kunden freizugeben. bei nicht rechtzeitiger freigabe gelten sie als vom kunden genehmigt.

der kunde wird studio 10 zeitgerecht und vollständig alle informationen und unterlagen zugänglich machen, die für die erbringung der leistung erforderlich sind. er wird sie von allen umständen informieren, die für die durchführung des auftrages von bedeutung sind, auch wenn diese erst während der durchführung des auftrages bekannt werden. der kunde trägt den aufwand, der dadurch entsteht, dass arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten angaben von studio 10 wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

der kunde ist weiters verpflichtet, die für die durchführung des auftrages zur verfügung gestellten unterlagen (fotos, logos etc) auf allfällige urheber-, kennzeichenrechte oder sonstige rechte dritter zu prüfen. studio 10 haftet nicht wegen einer verletzung derartiger rechte. wird studio 10 wegen einer solchen rechtsverletzung in anspruch genommen, so hält der kunde studio 10 schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche nachteile zu ersetzen, die durch eine inanspruchnahme dritter entstehen.

C)

fremdleistungen / beauftragung dritter

studio 10 ist nach freiem ermessen berechtigt, die leistung selbst auszuführen, sich bei der erbringung von vertragsgegenständlichen leistungen sachkundiger dritter als erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige leistungen zu substituieren ("fremdleistung").

die beauftragung von dritten im rahmen einer fremdleistung erfolgt entweder im eigenen namen oder im namen des kunden, in jedem fall aber auf rechnung des kunden. studio 10 wird diesen dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche qualifikation verfügt.

soweit studio 10 notwendige oder vereinbarte fremdleistungen in auftrag gibt, sind die jeweiligen auftragnehmer keine erfüllungsgehilfen von studio 10.

D)

termine

angegebene liefer- oder leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. verbindliche terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw von studio 10 schriftlich zu bestätigen.

verzögert sich die lieferung/leistung durch studio 10 aus gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie zb ereignisse höherer gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren mitteln nicht abwendbare ereignisse, ruhen die leistungsverpflichtungen für die dauer und im umfang des hindernisses und verlängern sich die fristen entsprechend. sofern solche verzögerungen mehr als zwei monate andauern, sind der kunde und studio 10 berechtigt, vom vertrag zurückzutreten.

befindet sich studio 10 in verzug, so kann der kunde vom vertrag nur zurücktreten, nachdem er studio 10 schriftlich eine nachfrist von zumindest 14 tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. schadenersatzansprüche des kunden wegen nichterfüllung oder verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei nachweis von vorsatz oder grober fahrlässigkeit.

E)

vorzeitige auflösung

studio 10 ist berechtigt, den vertrag aus wichtigen gründen mit sofortiger wirkung aufzulösen. ein wichtiger grund liegt insbesondere vor, wenn 

a) die ausführung der leistung aus gründen, die der kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz setzung einer nachfrist von 14 tagen weiter verzögert wird;

b) der kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher abmahnung mit einer nachfristsetzung von 14 tagen, gegen wesentliche verpflichtungen aus diesem vertrag, wie zb zahlung eines fällig gestellten betrages oder mitwirkungspflichten, verstößt.

c) berechtigte bedenken hinsichtlich der bonität des kunden bestehen und dieser auf begehren von studio 10 weder vorauszahlungen leistet noch vor leistung durch studio 10 gmbh eine taugliche sicherheit leistet;

d) über das vermögen des kunden ein konkurs- oder ausgleichsverfahren eröffnet oder ein antrag auf eröffnung eines solchen verfahrens mangels kostendeckenden vermögens abgewiesen wird oder wenn der kunde seine zahlungen einstellt.

 

der kunde ist berechtigt, den vertrag aus wichtigen gründen ohne nachfristsetzung aufzulösen. ein wichtiger grund liegt insbesondere dann vor, wenn studio 10 fortgesetzt, trotz schriftlicher abmahnung mit einer nachfrist von 14 tagen zur behebung des vertragsverstoßes, gegen wesentliche bestimmungen aus diesem vertrag verstößt.

 

a) kunden, die mit studio 10 eine sogenannte "brand client"-vereinbarung geschlossen haben, können diese nur unter einhaltung einer 3-monatigen kündigungsfrist zum jeweils letzten tag des monats auflösen.

F)

honorar

wenn nichts anderes vereinbart wurde, entsteht der honoraranspruch von studio 10 für jede einzelne leistung, sobald diese erbracht wurde. studio 10 ist berechtigt, zur deckung ihres aufwandes vorschüsse zu verlangen (z. b. 30% nach auftragserteilung, bei fremdkosten höherer prozentsatz). ab einem auftragsvolumen mit einem budget von € 5.000,-, oder sol-chen, die sich über einen längeren zeitraum erstrecken ist studio 10 berechtigt, zwischenab-rechnungen bzw vorausrechnungen zu erstellen oder akontozahlungen abzurufen.

das honorar versteht sich als netto-honorar zuzüglich der umsatzsteuer in gesetzlicher höhe. mangels vereinbarung im einzelfall hat studio 10 für die erbrachten leistungen und die überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen nutzungsrechte anspruch auf honorar in der marktüblichen höhe.

 

alle leistungen von studio 10, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. sämtliche barauslagen von studio 10 sind vom kunden gesondert zu ersetzen.

 

kostenvoranschläge von studio 10 sind unverbindlich. wenn die tatsächlichen kosten die schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird studio 10 den kunden gesondert auf die höheren kosten hinweisen. die kostenüberschreitung gilt als vom kunden akzeptiert, wenn der kunde nicht binnen drei werktagen nach diesem hinweis schriftlich widerspricht. bei einer kostenüberschreitung bis 15% ist eine gesonderte verständigung nicht erforderlich und diese überschreitung des kostenvoranschlages gilt vom auftraggeber von vornherein als genehmigt.

 

für alle arbeiten von studio 10, die aus welchem grund auch immer vom kunden nicht zur ausführung gebracht werden, gebührt studio 10 das vereinbarte entgelt. die anrechnungsbestimmung des § 1168 agbg wird ausgeschlossen. mit der bezahlung des entgelts erwirbt der kunde an bereits erbrachten arbeiten keinerlei nutzungsrechte; nicht ausgeführte konzepte, entwürfe und sonstige unterlagen sind vielmehr unverzüglich der studio 10 gmbh zurückzustellen. 

G)

zahlung, eigentumsvorbehalt

das honorar ist sofort mit rechnungserhalt und ohne abzug zur zahlung fällig, sofern nicht im einzelfall besondere zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. dies gilt auch für die weiterverrechnung sämtlicher barauslagen und sonstiger aufwendungen. die von studio 10 gelieferte ware bleibt bis zur vollständigen bezahlung des entgelts einschließlich aller nebenverbindlichkeiten im eigentum von studio 10.

 

bei zahlungsverzug des kunden gelten die gesetzlichen verzugszinsen in der für unternehmergeschäfte geltenden höhe. weiters verpflichtet sich der kunde für den fall des zahlungsverzugs, studio 10 die entstehenden mahn- und inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. dies umfasst jedenfalls die kosten zweier mahnschreiben in marktüblicher höhe sowie eines mahnschreibens eines mit der eintreibung beauftragten rechtsanwalts. die geltendmachung weitergehender rechte und forderungen bleibt davon unberührt. 

 

im falle des zahlungsverzuges des kunden kann studio 10 sämtliche, im rahmen anderer mit dem kunden abgeschlossener verträge, erbrachten leistungen und teilleistungen sofort fällig stellen. weiters ist studio 10 nicht verpflichtet, weitere leistungen bis zur begleichung des aushaftenden betrages zu erbringen. wurde die bezahlung in raten vereinbart, so behält sich studio 10 für den fall der nicht fristgerechten zahlung von teilbeträgen oder nebenforderungen das recht vor, die sofortige bezahlung der gesamten noch offenen schuld zu fordern (terminverlust).

 

der kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen forderungen gegen forderungen von studio 10 aufzurechnen, außer die forderung des kunden wurde von studio 10 schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. 

H)

eigentumsrecht und urheberrecht

alle leistungen von studio 10, einschließlich jener aus präsentationen (z.b. anregungen, ideen, skizzen, vorentwürfe, skribbles, reinzeichnungen, konzepte), auch einzelne teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen werkstücke und entwurfsoriginale im eigentum von studio 10 und können von studio 10 jederzeit - insbesondere bei beendigung des vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. der kunde erwirbt durch zahlung des honorars das recht der nutzung für den vereinbarten verwendungszweck. mangels anderslautender vereinbarung darf der kunde die leistungen von studio 10 jedoch ausschließlich in österreich nutzen. der erwerb von nutzungs- und verwertungsrechten an leistungen von studio 10 setzt in jedem fall die vollständige bezahlung der von studio 10  dafür in rechnung gestellten honorare voraus.

 

änderungen bzw bearbeitungen von studio10-leistungen, wie insbesondere deren weiterentwicklung durch den kunden oder durch für diesen tätige dritte, sind nur mit ausdrücklicher zustimmung von studio 10 und - soweit die leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des urhebers zulässig.

 

für die nutzung von studio10-leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten zweck und nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese leistung urheberrechtlich geschützt ist - die zustimmung von studio 10 erforderlich. dafür steht studio 10 und dem urheber eine gesonderte angemessene vergütung zu.

 

für die nutzung von studio10-leistungen bzw. von werbemitteln, für die studio 10 konzeptionelle oder gestalterische vorlagen erarbeitet hat, ist nach ablauf des studio10-vertrages unabhängig davon, ob diese leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht - ebenfalls die zustimmung von studio 10 notwendig.

 

für nutzungen gemäß abs 8.4. steht studio 10 im 1. jahr nach vertragsende ein anspruch auf die volle im abgelaufenen vertrag vereinbarte studio 10-vergütung zu. im 2. bzw. 3. jahr nach ablauf des vertrages nur mehr die hälfte bzw. ein viertel der im vertrag vereinbarten vergütung. ab dem 4. jahr nach vertragsende ist keine studio 10 -vergütung mehr zu zahlen.

 

der kunde haftet studio 10 für jede widerrechtliche nutzung in doppelter höhe des für diese nutzung angemessenen honorars.  

I)

kennzeichnung

studio 10 ist berechtigt, auf allen werbemitteln und bei allen werbemaßnahmen auf studio 10 und allenfalls auf den urheber hinzuweisen, ohne dass dem kunden dafür ein entgeltanspruch zusteht.

 

studio 10 ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen widerrufs des kunden dazu berechtigt, auf eigenen werbeträgern und insbesondere auf ihrer internet-website mit namen und firmenlogo auf die zum kunden bestehende geschäftsbeziehung hinzuweisen (referenzhinweis). 

J)

gewährleistung

der kunde hat allfällige mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von fünf tagen nach lieferung/leistung durch studio 10, verdeckte mängel innerhalb von acht tagen nach erkennen derselben, schriftlich geltend zu machen und zu begründen; andernfalls gilt die leistung als genehmigt. in diesem fall ist die geltendmachung von gewährleistungs- und schadenersatzansprüchen sowie das recht auf irrtumsanfechtung aufgrund von mängeln ausgeschlossen.

 

 im fall berechtigter und rechtzeitiger reklamation steht dem kunden das recht auf verbesserung der lieferung/leistung durch studio 10 zu. studio 10 wird die mängel in angemessener frist beheben, wobei der kunde studio 10 alle zur untersuchung und mängelbehebung erforderlichen maßnahmen ermöglicht. studio 10 ist berechtigt, die verbesserung der leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für studio 10 mit einem unverhältnismäßig hohen aufwand verbunden ist. in diesem fall stehen dem kunden die gesetzlichen wandlungs- oder minderungsrechte zu. im fall der verbesserung obliegt es dem auftraggeber die übermittlung der mangelhaften (körperlichen) sache auf seine kosten durchzuführen.

 

es obliegt dem auftraggeber, die überprüfung der leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche zulässigkeit durchzuführen. studio 10 haftet nicht für die richtigkeit von inhalten, wenn diese vom kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

 

die gewährleistungsfrist beträgt sechs monate ab lieferung/leistung. das recht zum regress gegenüber studio 10 gemäß § 933b abs 1 abgb erlischt ein jahr nach lieferung/leistung. der kunde ist nicht berechtigt, zahlungen wegen bemängelungen zurückzuhalten. die vermutungsregelung des § 924 agbg wird ausgeschlossen.

K)

haftung und produkthaftung

in fällen leichter fahrlässigkeit ist eine haftung von studio 10 für sach- oder vermögensschäden des kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare schäden, entgangenen gewinn oder mangelfolgeschäden, schäden wegen verzugs, unmöglichkeit, positiver forderungsverletzung, verschuldens bei vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger leistung handelt. das vorliegen von grober fahrlässigkeit hat der geschädigte zu beweisen.

 

jegliche haftung von studio 10 für ansprüche, die auf grund der von studio 10 erbrachten leistung (z.b. werbemaßnahme) gegen den kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn studio 10 ihrer hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte fahrlässigkeit nicht schadet. insbesondere haftet studio 10 nicht für prozesskosten, eigene anwaltskosten des kunden oder kosten von urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige schadenersatzforderungen oder sonstige ansprüche dritter; der kunde hat studio 10 diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

 

schadensersatzansprüche des kunden verfallen in sechs monaten ab kenntnis des schadens; jedenfalls aber nach drei jahren ab der verletzungshandlung von studio 10. schadenersatzansprüche sind der höhe nach mit dem netto-auftragswert begrenzt.

L)

datenschutz (optische hervorhebung entsprechend der judikatur)

der kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass studio 10 die vom kunden bekannt gegebenen daten (name, adresse, e-mail, kreditkartendaten, daten für kontoüberweisung) für zwecke der vertragserfüllung und betreuung des kunden sowie für eigene werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. der auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische post zu werbezwecken bis auf widerruf zugesendet wird. 

M) anzuwendendes recht

der vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen rechte und pflichten sowie ansprüche zwischen studio 10 und dem kunden unterliegen dem österreichischen materiellen recht unter ausschluss des unkaufrechts. 

N)

erfüllungsort und gerichtsstand

erfüllungsort ist salzburg, der sitz von studio 10. bei versand geht die gefahr auf den kunden über, sobald studio 10 die ware dem von ihr gewählten beförderungsunternehmen übergeben hat.

 

als gerichtsstand für alle sich zwischen der studio 10 gmbh und dem kunden ergebenden rechtsstreitigkeiten im zusammenhang mit diesem vertragsverhältnis wird das für den sitz von studio 10 sachlich zuständige gericht vereinbart. ungeachtet dessen ist studio 10 berechtigt, den kunden an seinem allgemeinen gerichtsstand zu klagen.